Liebe Schachfreunde,
seit heute, dem 24.11.2021 (vorerst bis 15.12.2021), gilt in Sachsen-Anhalt für den organisierten Sportbetrieb in geschlossenen Räumen ein verpflichtendes 2G-Zugangsmodell. Das bedeutet für uns Schachspieler, dass nur folgende Personen an Schachwettkämpfen teilnehmen können:
- Genesene
- Geimpfte
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, wenn sie eine ärztliche Bescheinigung im Original darüber und ein negatives Testergebnis vorlegen (Selbsttest ist ausreichend). Diese Personen müssen grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen.
Das Führen einer Anwesenheitsliste ist weiterhin obligatorisch. Zusätzlich zu den bisher üblichen Angaben muss jetzt die Anschrift eingetragen werden. Benutzt bitte daher nur noch das anliegende Formular.
Liebe Grüße aus Dessau
Euer Landesspielleiter Roland Katz