Die SiebteSARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung  läßt die Durchführung des Wettkampfbetriebes im Schach wieder zu bzw. regelt im §8, Abs. 2:

Die Nutzung der Sportstätte erfordert die Freigabe durch den Betreiber. Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren sowie entsprechend der Größe und Beschaffenheit der Sportanlage eine Höchstbe­legung der Sportsstätte festzulegen... Die Durchführung von Wettkämpfen mit oder ohne Zuschauer erfordert ein Hygienekonzept des Veranstalters.

Um ein einheitliches und koordiniertes Vorgehen der Schachvereine aus Sachsen-Anhalt zu unterstützen, wurde das Hygienekonzept des Landesschachverbandes Sachsen-Anhalt erarbeitet und durch das Präsidium mit Beschluss vom 18.07.2020 freigegeben.

Dieses Konzept kann nach Anpassung auf die jeweils geltenden Rahmenbedingungen von jedem Verein zur Vorlage bei den zuständigen Behörden im Landkreis/Stadt/Gemeinde verwendet werden.

 

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