1. Austragungsmodus
1.1. Die LBlitzMM wird in einem Rundenturnier mit beliebig vielen Mannschaften an jeweils 4 Brettern am gleichen Tag und Ort ausgetragen. Gegebenenfalls werden Vor- und Endrunden mit höchstens 12 Mannschaften je Gruppe ausgetragen, so dass maximal 22 Partien (ohne Stichkämpfe) zu spielen sind.

1.2. Es gelten die Blitzschachregeln der FIDE.

1.3. Die in der Spielansetzung zuerst genannte Mannschaft hat an den Brettern mit ungerader Zahl Schwarz.

2. Teilnahmeberechtigung
2.1. Grundsätzlich spielberechtigt sind alle sich anmeldenden Mannschaften, soweit sie aus ordentlichen Mitgliedern des LSV unabhängig von Alter oder Geschlecht bestehen. Eine Qualifikation über ein Vorturnier ist nicht gefordert.

2.2. Mannschaftsaufstellung
2.2.1. Die Mannschaftsmeldung erfolgt unter Angabe des Vereinsmannschaftsnamens und der Namen der aufgestellten Spieler. Jede Mannschaft meldet vier Stamm- und einen Ersatzspieler in einer festgelegten Rangfolge, die während des Turniers nicht verändert werden kann.

2.2.2. Ersatzspieler dürfen nur an Brett 4 eingesetzt werden. Die Bretter müssen ohne Lücke - gegebenenfalls unter Aufrücken - besetzt werden, ein Offenlassen (d.h. kampfloser Verzicht auf Brettpunkte) ist im begründeten Fall nur vom letzten Brett aufwärts zulässig.

2.2.3. Eine - im Nachhinein festgestellte - fehlerhafte Mannschaftsaufstellung führt zum Verlust sämtlicher ab dem fehlbesetzten Brett erzielten Punkte für die betreffende Mannschaft und Zuerkennung dieser Punkte an den Gegner.

3. Turnierleitung/Schiedsgericht
3.1. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Abschnitts E der LTO.

3.2. Die Turnierleitung wird einem dafür qualifizierten Schiedsrichter durch den Spielleiterausschuss übertragen, der gegebenenfalls durch Turnierhelfer des Ausrichters unterstützt wird.

3.3. Das Schiedsgericht wird gemäß E 2.1 gebildet und befugt.

4. Titel/Auszeichnungen
Die Siegermannschaft erhält den Titel "Blitzschach-Landesmeister von Sachsen-Anhalt des Jahres ....". Die bestplatzierte Frauenmannschaft erhält den Titel "Blitzschach-Landesmeisterin von Sachsen-Anhalt des Jahres ....". Die jeweils drei erstplazierten Mannschaften erhalten Urkunden des LSV.

5. Qualifikation
Die Landesmeister und gegebenenfalls die Nächstplatzierten (s. Qualifizierungsschlüssel des DSB für das jeweilige Jahr) qualifizieren sich für die Teilnahme an den Deutschen Blitz-Mannschaftsmeisterschaften (DBlitzMM) bzw. Deutschen Blitz-Mannschaftsmeisterschaften der Frauen (DBlitzMM-F).

6. Wertungssystem/Ermittlung der Rangfolge
6.1. Die Platzierung wird durch die erreichten Mannschaftspunkte bestimmt. Die Mannschaft, die in einem Wettkampf mehr Brettpunkte als ihr Gegner erzielt, erhält zwei Mannschaftspunkte, die Mannschaft mit weniger Brettpunkten erhält keinen Mannschaftspunkt. Bei unentschiedenem Ausgang des Wettkampfs erhält jede Mannschaft einen Mannschaftspunkt.

6.2. Bei Gleichstand in den Mannschaftspunkten wird über die Rangfolge entschieden durch
a) die Summe der erzielten Brettpunkte,
b) das Ergebnis des Wettkampfs gegeneinander.

6.3. Bei Punkt- und Wertungsgleichheit auf dem ersten Platz und auf den Plätzen, welche die Qualifikation für die DBlitzMM bedeuten, finden Stichkämpfe statt. Sind zwei Mannschaften punktgleich, wird ein Stichkampf mit vertauschten Farben gespielt. Dieser ist gegebenenfalls unter Farbwechsel bis zur Entscheidung zu wiederholen. Sind mehr als zwei Mannschaften punktgleich, wird ein einrundiges Turnier gespielt. Bei erneutem Gleichstand wird ebenfalls bis zur Entscheidung verlängert.

7. Bedenkzeit/Spieldauer
Die Fischer- Bedenkzeit je Spieler und Partie beträgt 3 Minuten zuzüglich 2 Sekunden je Zug .

8. Ausrichtung/Kosten
8.1. Der LSV vergibt die Ausrichtung der LBlitzMM nach vorliegenden Bewerbungen um die Durchführung des Turniers. Dabei sollen die für den LSV (und die Teilnehmer) anfallenden Kosten möglichst gering gehalten werden.

8.2. Der LSV übernimmt die Kosten für Turnierorganisation, Schiedsrichter und Spiellokal. Die Teilnehmer bzw. deren Vereine tragen die Kosten für An- und Abreise, Verpflegung sowie Teilnehmergebühr.

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