1. Austragungsmodus
1.1. Die Sen-LEM wird als offenes Turnier in 7 Runden in den Gruppen 50+ bzw. 65+ nach Schweizer System ausgetragen.

1.2. In den ersten drei Runden sollen vereinsinterne Ansetzungen vermieden werden.

1.3. Es gelten die FIDE-Regeln für Normalschach und für den Fall von Stichkämpfen die Blitzschachregeln der FIDE.

2. Teilnahmeberechtigung
Grundsätzlich spielberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder des LSV bzw. DSB, die mindestens 50 Jahre alt sind. Die Sen-LEM wird in zwei Altersgruppen ab 50 („50+“) und ab 65 („65+“) ausgetragen. Der Ausrichter kann in Abstimmung mit dem Referenten für Seniorenschach des LSV über eine Zusammenlegung beider Gruppen bei zu geringen Teilnehmerzahlen entscheiden. Für die Platzierung innerhalb der Sen-LEM wird zusätzlich der Begriff „Nestor“ eingeführt. Nestoren sind Spieler/innen, die mindestens 75 Jahre alt sind.
Maßgeblich für alle Altersgrenzen ist das Alter, das vor dem 1. Januar des der Austragung folgenden Kalenderjahres erreicht wird.

3. Turnierleitung/Schiedsgericht
3.1. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Abschnitts E der LTO.

3.2. Die Gesamtleitung wird vom Landes-Seniorenbeauftragten wahrgenommen, der gegebenenfalls die Turnierleitung einem für diese Aufgabe qualifizierten Schiedsrichter überträgt.

3.3. Das Schiedsgericht wird gemäß Punkt E 2.1 gebildet und befugt.

4 Titel/Auszeichnungen
Der Turniersieger erhält den Titel "Sieger der offenen Seniorenmeisterschaft von Sachsen-Anhalt des Jahres ... in der Gruppe 50+ bzw. 65+ ". Der/die bestplatzierte Teilnehmer/in aus dem Bereich des LSV erhält den Titel "Landesmeister/in der Senioren von Sachsen-Anhalt des Jahres ... in der Gruppe 50+ bzw. 65+ ". Die jeweils drei Erstplazierten  in der Gruppe 50+ bzw. 65+ sowie die drei Erstplatzierten Frauen  in der Gruppe 50+ bzw. 65+ und die Nestoren erhalten Urkunden des LSV.

5. Qualifikation
Die Landesmeister und die Nächstplatzierten der Gruppe 50+ bzw. 65+ aus dem Bereich des LSV sind für die Landesauswahl Sachsen-Anhalts bei der Deutschen Senioren-Mannschaftsmeisterschaft der Landesverbände in den Gruppen 50+ bzw. 65+ (DSenMM-LV) qualifiziert.

6. Wertungssystem/Ermittlung der Rangfolge
6.1. Die Platzierung wird durch die erzielte Punktzahl bestimmt.

6.2. Bei Punkt- und Wertungsgleichheit wird über die Rangfolge entschieden durch

a) die Wertpunkte nach Buchholz
b) die Wertung der Wertpunkte
c) die Zahl der Gewinnpartien
d) einen doppelrundigen Stichkampf im Blitzschach, der bis zur Entscheidung durch die erste Gewinnpartie verlängert wird.

6.3. Bei Punktgleichheit auf dem ersten Platz und auf den Plätzen, welche die Qualifikation für die DSenMM-LV bedeuten, finden Stichkämpfe statt. Sind zwei Teilnehmer punkt- und wertungsgleich, werden zwei Blitzpartien mit Farbwechsel gespielt, gegebenenfalls wird bis zur Entscheidung durch die erste Gewinnpartie verlängert. Sind mehr als zwei Teilnehmer punkt- und wertungsgleich, wird ein einrundiges Turnier gespielt. Bei erneutem Gleichstand wird ebenfalls bis zur Entscheidung verlängert.

7. Bedenkzeit/Spieldauer
7.1. Gespielt wird mit der Fischer-Bedenkzeit, d. h. 90 Minuten für die ersten 40 Züge, danach 30 Minuten für alle noch verbleibende Züge. Jeder Spieler erhält pro Zug 30 Sekunden zu seiner Bedenkzeit hinzugefügt.

7.2. Die Startrangliste wird nach ELO erstellt. Es gilt die letzte durch den Deutschen Schachbund veröffentlichte ELO-Liste. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Partienotation bis zum letzten Zug vorzunehmen. Auf Antrag bis zum Turnierbeginn können Spieler/innen von der Notation befreit werden, wenn dies durch die Turnierleitung beschlossen wird. Die Notation erfolgt auf Durchschreibformularen, das Original ist Eigentum des Veranstalters.

8. Ausrichtung/Kosten
8.1. Der LSV vergibt die Ausrichtung der Sen-LEM nach vorliegenden Bewerbungen um die Durchführung des Turniers. Dabei sollen die für den LSV (und die Teilnehmer) anfallenden Kosten möglichst gering gehalten werden.

8.2. Der LSV übernimmt die Kosten für Turnierorganisation, Schiedsrichter und Spiellokal. Die Teilnehmer bzw. deren Vereine tragen die Kosten für An- und Abreise, Verpflegung und Teilnahme (einschließlich Übernachtung).

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