Konzeption Leistungssportförderung des Landesschachverbandes und der Landesschachjugend Sachsen-Anhalt 2017-2020

1. Einleitung

Die Leistungssportkonzeption des Landesschachverbandes Sachsen-Anhalt e.V. (LSV) basiert sowohl auf den Vorgaben des Deutschen Schachbundes (DSB) und des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.V. (LSB). Dementsprechend sind die Rahmentrainingspläne für die einzelnen Kader nicht separat aufgeführt, da diese der Konzeption zur Leistungssportförderung im DSB entnommen werden können.

Die Konzeption soll die Leitlinien und Angebote des LSV zur Kadersichtung und Kaderförderung darstellen, ebenso aber auch die an die Kaderspieler gestellten Anforderungen benennen. Eine erfolgreiche leistungssportliche Entwicklung setzt neben Talent immer auch die Bereitschaft voraus, viel Zeit in das Training und die Wettkampfpraxis zu investieren. Ebenso wichtig ist bei Kindern und Jugendlichen die Unterstützung durch das Elternhaus. Daneben bedingt eine erfolgreiche Leistungssportförderung eine enge Zusammenarbeit zwischen LSV und Verein. Insbesondere müssen Heim- und Landestrainer eng kooperieren.

Die Verantwortlichen des LSV für die Umsetzung der Leistungssportförderung haben gegenüber den Kaderspielern und den Elternhäusern eine soziale Verantwortung.

Im Folgenden wird stets nur die männliche Form genutzt, dennoch sind jeweils beide Geschlechter gemeint.

 

2. Ziele der Leistungssportförderung

Die Deutschen Jugendmeisterschaften stellen die Höhepunkte im Leistungssportbereich im Jahresablauf dar. Alle innerhalb des Jahres ergriffenen Maßnahmen zielen auf das erfolgreiche Abschneiden bei den Meisterschaften ab. Aufgrund der derzeitig geringen Aussichten im Mannschaftsspielbetrieb (z.B. das Fehlen einer Mannschaft in der 1. oder 2. Bundesliga im Männerbereich) und der fehlenden Bereitschaft der sachsen-anhaltinischen SpitzenspielerInnen die Deutschen Meisterschaften zu spielen, liegt das Hauptaugenmerk auf den Deutschen Jugendeinzelmeisterschaften und den Deutschen Vereinsmeisterschaften im Nachwuchsbereich. Angestrebt werden mindestens zwei Medaillen pro Jahr.

Ein weiteres Ziel der Nachwuchsleistungssportförderung besteht in der konsequenten Verbesserung der Spielstärke unserer Kaderspieler, so dass die besten Spieler des Landesverbandes in den DSB Kader berufen werden. Es wird angestrebt, dass die Leistungssportkommission des DSB jährlich mindestens zwei Spieler unseres Verbandes in den Bundeskader beruft.

Ferner soll die Leistungssportförderung auch Wirkung in der Breite zeigen, um in den nächsten Jahren mindestens eine Männermannschaft aus Sachsen-Anhalt in der zweiten Bundesliga zu etablieren. Damit sollte die Abwanderung der an der Bundesliga interessierten Spieler in andere Bundesländer vermeidbar sein.

 

3. Mitwirkende an der Leistungssportförderung und Maßnahmen des Ressorts Leistungssport der Landesschachjugend zur Förderung des Leistungssports

Im Rahmen der Leistungssportförderung sind folgende Akteure direkt beteiligt

  • Kaderspieler

  • Elternhaus

  • Landestrainer

  • Heimtrainer

  • Leistungssportkommission

  • Referent für Leistungssport

  • Landesnachwuchstrainer

Ferner sind folgende Personen indirekt an der Leistungssportförderung beteiligt

  • Geschäftsführer des LSV

  • Referent für Mädchenschach

  • Referent für Breitenschach

 

3.1. Leistungssportkommission

3.1.1. Zusammensetzung

Die Leistungssportkommission (LSK) besteht aus:

  • dem Referenten für Leistungssport der Landesschachjugend (LSJ)

  • dem Landestrainer

  • einem Vertreter der Vereinstrainer

  • dem Vorsitzenden der LSJ

  • dem Einzelspielleiter der LSJ

  • und beratend dem Geschäftsführer I des LSV

Der Referent für Leistungssport der LSJ ist der Vorsitzende der LSK. Er beruft die Tagungen ein. Beschlüsse fasst die LSK mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Die Leistungssportkommission tagt mindestens zweimal pro Jahr, einmal während der Landesjugendeinzelmeisterschaft (LJEM) und einmal im vierten Quartal. Die Sitzungen können auch mittels moderner Kommunikationsmittel per Internet oder per Telefonkonferenz durchgeführt werden. Abstimmungen können auch per Rundmail erfolgen. Dabei sind den Beteiligten sieben Tage zur Abstimmung zu gewähren. Bis dahin nicht eingegangene Rückmeldungen zählen als Enthaltungen.

3.1.2. Aufgaben der Leistungssportkommission

Die Aufgaben der Leistungssportkommission sind

  • Fortschreibung der Leistungssportkonzeption

  • Nominierung des Kaders des LSV

  • Festlegung der Trainingsgruppen für das Kadertraining

  • Erstellung und jährliche Anpassung der Kaderantragsunterlagen (Kaderantrag, Erwartungen an die Kaderspieler, DWZ-Kriterien, Angebote des LSV)

  • Zusammenarbeit mit dem LSB und dem DSB den Leistungssport betreffend

 

3.2. Leistungssportreferent

Der Leistungssportreferent ist die Schnittstelle zwischen Kaderspielern, Elternhäusern, Landestrainer und den Funktionären des LSV. Er koordiniert die verschiedenen Kadermaßnahmen, lädt die Kaderspieler ein und steht der LSK vor. Er spricht Verwarnungen aus und nimmt Ausschlüsse aus dem Kader vor.

 

3.3. Kaderspieler und -training

Von den Kaderspielern wird erwartet, dass sie ein überdurchschnittlich schachliches Engagement zeigen. Dazu gehören die (zusätzlich zum Vereins- und Kadertraining) regelmäßige, häusliche Beschäftigung mit dem Schachspiel, die gewissenhafte Erledigung der Hausaufgaben und die rege Teilnahme an angemessenen Turnieren. Genaueres dazu regelt die Übersicht Erwartungen an die Kaderspieler, die durch die Leistungssportkommission jährlich überarbeitet wird. Eine solch intensive Beschäftigung führt dazu, dass die Kaderspieler gezwungen sind, bei anderen Hobbys Abstriche zu machen. Allerdings dürfen die schulischen Pflichten nicht vernachlässigt werden.

 

3.3.1. Kaderstruktur

Der Kader der LSJ besteht aus den Kadern D1 bis D4. Bundeskader (D/C-A) absolvieren die Maßnahmen entsprechend der D4 Kader.

3.3.1.1. D1-Kader

  • Höchstalter 10 Jahre

  • DWZ: 1100 männlich, 1000 weiblich

3.3.1.2. D2-Kader

  • Höchstalter 12 Jahre

  • DWZ: 1400 männlich, 1300 weiblich

3.3.1.3. D3-Kader

  • Höchstalter 15 Jahre

  • DWZ: 1800 männlich, 1600 weiblich

3.3.1.4. D4-Kader

  • Höchstalter 18 Jahre

  • DWZ: 2100 männlich, 1800 weiblich

 

3.3.2. Kadernominierung und Ausschluss aus dem Landeskader

Voraussetzung für die Aufnahme in den Kader des LSV ist die Antragsstellung an die Leistungssportkommission. Der vollständige Antrag (ausgefülltes Formblatt, zwei kommentierte Partien, DWZ-Ausdruck) muss bis zum 31.01. des jeweiligen Jahres in der Geschäftsstelle des LSV eingegangen sein.

Kaderspieler des DSB müssen nur das Formblatt einreichen.

Die Leistungssportkommission entscheidet auf ihrer Sitzung Anfang Februar über die Anträge. Die in Anlage 4 aufgeführten Aufnahmekriterien bilden die Erwartung der Leistungssportkommission an die Kaderspieler ab. Die Leistungssportkommission kann aber auch von den Kriterien abweichende Entscheidungen treffen. Abgelehnte Anträge müssen nicht begründet werden. Spieler, deren Antrag auf Kaderaufnahme stattgegeben wird, erhalten zeitnah eine Kaderberufungsurkunde für das jeweilige Jahr. Anträge von Kaderspielern des DSB müssen angenommen werden.

Die Kadernominierung erfolgt jeweils für ein Jahr. Sollten die Kaderspieler die an sie gestellten Erwartungen nicht erfüllen, kann der Referent für Leistungssport die Betreffenden während des Jahres aus dem Kader ausschließen. Vor diesem endgültigem Schritt ist mindestens eine Verwarnungen auszusprechen. Nimmt ein Kaderspieler nicht an einer Deutschen Meisterschaft im Nachwuchsbereich oder an einem Qualifikationsturnier für diese teil, erfolgt der sofortige Ausschluss aus dem Landeskader. Eine vorherige Verwarnung ist in diesem Fall nicht notwendig. Wenn der Kaderspieler die Nichtteilnahme nicht selbst zu vertreten hat, ist von einem Ausschluss abzusehen. Gegen den Ausschluss aus dem Kader kann der ausgeschlossene Kaderspieler innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung bei der Leistungssportkommission Einspruch einlegen. Diese entscheidet über den Ausschluss nach den Stellungnahmen des entsprechenden Kaders und des Leistungssportreferenten endgültig, wobei der Leistungssportreferent bei dieser Entscheidung nicht stimmberechtigt ist. Der Einspruch und die Stellungnahmen sind per Email oder Post an die Geschäftsstelle des LSV zu richten und innerhalb von zwei Wochen abzugeben. Die Geschäftsstelle leitet die Dokumente an die Leistungssportkommission weiter, die per Umlaufverfahren innerhalb von einer Woche eine Entscheidung trifft. Eine weitere Teilnahme an Kadermaßnahmen ist im jeweiligen Kaderjahr nach dem Ausschluss nicht mehr möglich. Ebenso werden ausgeschlossene Kader im auf den Ausschluss folgenden Kaderjahr nicht in den Kader aufgenommen. Auch DSB Kaderspieler können aus dem Kader ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss hat auch hier die Folge, dass sie im nachfolgenden Kaderjahr nicht dem Kader des LSV angehören.

Die Einteilung in die Kadergruppen D1-D4 erfolgt durch die Leistungssportkommission.

 

3.3.3. Angebote für die Kaderspieler

Der LSV bietet den Spielern und Kaderspielern des Landes in Abhängigkeit von Spielstärke und Alter verschiedene Angebote zur Förderung an. Dazu zählen Sichtungslehrgänge für die U8, Stützpunkttraining in kleinen Gruppen, Einzeltraining, Kaderlehrgänge, ein für alle Spieler offener Sichtungstag, Unterstützung beim Aufbau eines Eröffnungsrepertoires und Turnierangebote mit Betreuung.

3.3.3.1. Einzeltraining

DSB Kaderspieler des Landesverbandes erhalten in der Regel Einzeltraining mit dem Landestrainer. Die Häufigkeit, die Dauer und die Art (vor Ort oder via Internet) legt die LSK in Abhängigkeit von der Anzahl der DSB Kaderspieler und der örtlichen Voraussetzungen fest. Besonders engagierte und talentierte Kaderspieler, denen in Kürze der Sprung in den DSB Kader zugetraut wird, können ebenso Einzeltraining erhalten. Die Entscheidung darüber trifft die LSK.

3.3.3.2. Stützpunkttraining

Für alle Kaderspieler wird ein regelmäßiges Stützpunkttraining durchgeführt. Die Spieler des D1-Kaders erhalten das Training einmal monatlich an einem Wochenendlehrgangstag. In Monaten, an denen eine andere Kadermaßnahme oder hochrangige Meisterschaften stattfinden, findet kein Stützpunkttraining in diesem Kaderbereich statt. Das Training wird an wechselnden Orten stattfinden. Die Fahrtkosten sind durch die Eltern zu tragen. Die Spieler der D2- bis D4-Kader erhalten ein wöchentliches eineinhalbstündiges Stützpunkttraining mit dem Landestrainer. Dieses findet wechselnd online via Schach.de und in maximal vier regionalen Stützpunkten statt. Die Kaderspieler sind dafür verantwortlich, die Voraussetzungen für das Onlinetraining zu schaffen. Die Zusammensetzung der Stützpunkte legt die LSK fest. Dabei sollen lange Fahrtwege für die Kader vermieden werden. Den Vorrang haben aber hinsichtlich der Spielstärke homogene Gruppen. Die Gruppen sollen nicht mehr als sechs Spieler umfassen. Eventuelle Fahrtkosten sind von den Eltern zu tragen. Die LSK kann in Härtefällen auf Antrag Zuschüsse gewähren. Die Hausaufgaben sind gewissenhaft zu bearbeiten. Die Förderung für Kinder der Altersklasse U8 kann individuell und altersgerecht durch die LSK angepasst werden.

3.3.3.3. Unterstützung beim Aufbau eines Eröffnungsrepertoires

Der Landestrainer unterstützt die Kaderspieler und deren Heimtrainer beim Aufbau eines Eröffnungsrepertoires. Dazu stellt er Datenbanken mit Beispielpartien zusammen und gibt Literaturempfehlungen. Den Kaderspielern empfiehlt der Landestrainer zu ihrem Spielstil passende Eröffnungen. Die Kaderspieler bis zur Altersklasse U12 sollen offene oder halboffene Eröffnungen wählen. Beim Aufbau des Eröffnungsrepertoires eines Spielers ist die enge Zusammenarbeit mit den Heimtrainer des Spielers unabdingbar.

3.3.3.4. Kadermaßnahmen der Landesschachjugend

Im Laufe des Kalenderjahres organisiert die Landesschachjugend mehrere Maßnahmen für die Landeskader. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich üblicherweise um Turniere, bei denen die schachliche Betreuung durch den Landestrainer und gegebenenfalls durch weitere Trainer gewährleistet wird. Um den unterschiedlichen Spielstärken der Kader Rechnung zu tragen, erfolgen die Einladungen an die Kaderspieler gestaffelt nach DWZ und Alter. Es sollen jedem Kaderspieler zwei Maßnahmen im Jahr angeboten werden. Medaillenkandidaten bei Deutschen Meisterschaften sollen durch zusätzliche Maßnahmen gefördert werden. Die Konzeption für die Kadermaßnahmen sind dem Anhang zu entnehmen. Die Kaderspieler sind zur Teilnahme an den Kadermaßnahmen verpflichtet.

3.3.3.5. Deutsche Meisterschaften

Die erfolgreiche Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften ist das oberste Ziel der Nachwuchsleistungssportförderung der LSJ.

Die Teilnahme an den Deutschen Jugendeinzelmeisterschaften (DJEM) ist nur nach erfolgter Qualifikation bei den Landesmeisterschaften oder als deutscher Bundeskaderspieler möglich. In den Alterklassen U14w, U16 und U18 qualifizieren sich die LandesmeisterInnen, während die Anzahl der Qualifikationsplätze für die U10, U12 und U14m jedes Jahr von der Deutschen Schachjugend festgelegt wird. Die Betreuung der Teilnehmer an den geschlossenen Turnieren wird durch die LSJ abgesichert. Dabei sollen maximal 5 Spieler auf einen Landesbetreuer kommen.

Die Teilnehmer an der DJEM haben die entstehenden Kosten selbst zu tragen. Die LSJ übernimmt die Suche geeigneter Trainer und deren Finanzierung. In Abhängigkeit der Haushaltslage können die Teilnehmer an der Finanzierung der Trainer beteiligt werden. Dies und die Höhe der Selbstbeteiligung ist den Teilnehmern spätestens mit der Einladung zur DJEM mitzuteilen.

Teilnehmer an der Offenen Deutschen Jugendeinzelmeisterschaft u25 können von den Trainern der LSJ während der Meisterschaft mit betreut werden, haben aber die auf sie entfallenden anteiligen Trainerkosten in voller Höhe zu tragen. Dieser Betrag wird durch die LSJ in Rechnung gestellt.

Die Deutsche Ländermeisterschaft (DLM) ist ein Mannschaftsturnier, bei dem eine Landesauswahl Sachsen-Anhalts an den Start geht. Die Berufung in die achtköpfige Mannschaft erfolgt durch den Leistungssportreferenten in Absprache mit dem Landestrainer. Die Landesauswahl wird durch den Landestrainer betreut. Es wird angestrebt, einen zweiten Betreuer zur Unterstützung des Landestrainers zur DLM zu entsenden. Die Auswahl soll vorwiegend aus Kaderspielern bestehen.

Die Deutschen Vereinsmeisterschaften bilden alljährlich den Abschluss des Kaderjahres. Es wird angestrebt, dass unsere Vereine leistungsstarke Mannschaften zu diesen Wettkämpfen entsenden können. Die Leistungssportkommission kann Spielern in diesem Sinn zu einem Vereinswechsel raten.

3.3.3.6. Trainingslager / Vorbereitungslager auf die DJEM

Pro Jahr finden zwei Trainingslager statt. Das Erste wird als DJEM Vorbereitungslager am Himmelfahrtswochenende über fünf Tage (Mittwoch bis Sonntag) durchgeführt. Neben den Kaderspielern werden hierzu auch die für die DJEM Qualifizierten Spieler, die nicht dem Landeskader angehören, eingeladen. Die Übernachtung im Objekt ist obligatorisch. Neben schachlichen Lektionen sind auch sportliche Aktivitäten zur Steigerung der körperlichen Fitness vorgesehen. Die LSK legt die finanziellen Rahmenbedingungen (Honorare für die Traineretc.) fest. Der Landestrainer konzipiert die Trainingsinhalte, legt die Gruppeneinteilung fest und weist den Trainern mindestens drei Wochen vor dem Lehrgang die einzelnen Lektionen zu. Das zweite Trainingslager findet im Anschluss an ein Turnier im Herbst statt und richtet sich an die D2-D4 Kader. Besonders talentierte D1 Kader können ebenso eingeladen werden. Die Maßnahme dient durch die Gesamtlänge dazu, die Kondition der Kader für lange Turniere wie die DJEM zu erhöhen. Weitere Trainingslager können im Laufe des Jahres im Zusammenhang mit Kadermaßnahmen durchgeführt werden. Weitere Informationen zu Trainings- und Vorbereitungslager finden sich im Anhang 1 der Leistungssportkonzeption.

 

3.4. Nichtkaderspieler

Der LSV führt für die Nichtkaderspieler des Landes in Abhängigkeit vom Alter verschiedene Sichtungsmaßnahmen durch. Dazu zählen Sichtungen für die Altersklasse U8 und die intensive Beobachtung der Landesjugendeinzelmeisterschaften, die vom Landestrainer durchgeführt werden.

 

3.4.1. U8-Sichtungsmaßnahmen

Zweimal jährlich richtet die LSJ Sichtungsmaßnahmen für alle Spieler der Altersklasse U8 aus. Diese müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um an den Lehrgängen teilzunehmen. Die Anforderungen können dem Anhang 3 der Leistungssportkonzeption entnommen werden. Die Verantwortung für die Nominierung liegt bei den Heimtrainern. Wiederholtes Nichtbeachten der Anforderungen kann dazu führen, dass bei Folgelehrgängen keine Spieler des betroffenen Vereins zugelassen werden. Die Konzeption der U8- Sichtungsmaßnahmen kann ebenfalls dem Anhang 3 entnommen werden.

Bei der Ausrichtung der U8-Sichtungsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass diese abwechselnd in den drei Schachbezirken stattfinden.

 

3.4.2. Sichtung bei der Landesjugendeinzelmeisterschaft (LJEM)

Der Landestrainer wird während der LJEM die Wettkämpfe verfolgen und vor Ort mit talentierten Kindern und deren Eltern Gespräche hinsichtlich einer Kadermitgliedschaft führen. Eine Aufnahme der gesichteten Kinder ist auch ohne vorherige Antragstellung möglich.

 

3.5. Elternhaus

Die Unterstützung der Kaderspieler durch die Eltern ist für eine erfolgreiche Nachwuchsleistungssportförderung absolut notwendig. Dazu zählen bspw. Fahrten zum Stützpunkttraining, welches auf Grund der beschränkten Ressourcen nicht am Wohnort des Kaders stattfindet, die Eigenbeteiligungen an den Kadermaßnahmen, aber auch die Kontrolle der häuslichen Schachaktivität. Der LSV sollte bei der Festlegung der Eigenbeteiligungen auf soziale Belange achten. So können die Eigenbeteiligungen bei sozial schwachen Familien auf Antrag verringert werden.

 

3.6. Landestrainer

Der Landestrainer ist hauptamtlich beim LSV angestellt. Ihm obliegt das wöchentliche Training mit den Kaderspielern. Er berichtet dem Referent für Leistungssport mindestens monatlich über die Fortschritte und eventuelle Probleme der Kaderspieler. Insbesondere bei disziplinären Problemen und fehlendem Engagement der Kaderspieler ist der Referent für Leistungssport in Kenntnis zu setzen, damit er Maßnahmen (Verwarnung, Ausschluss aus dem Kader) ergreifen kann.

Der Landestrainer gibt mindestens zweimal jährlich den Eltern der D2-D4 Kader ein Feedback über die Entwicklung des Kaderspielers. Er informiert dabei über die Stärken und vorhandene Verbesserungspotentiale. Diese Kadergespräche sollen vor den Sommerferien und im Dezember stattfinden.

Außerdem erstellt der Landestrainer die Trainingspläne für die Einzel- und Stützpunkttrainings, die Kaderlehrgänge und die Sichtungsmaßnahmen.

 

3.7. Leistungsstützpunkte und Heimtrainer

Vereine können den Status eines vom LSB anerkannten Leistungsstützpunkt erhalten, wenn sie eine Medaillenleistung in den zurückliegenden zwei Jahren vorweisen können. Eine weitere Voraussetzung ist die aktive Arbeit von mindestens einem lizenzierten Übungsleiter. Der Geschäftsführer übernimmt die Koordination der Beantragung. Der Verein erhält im Rahmen der Pauschalförderung jährlich 500 Euro.

Maßnahmen der LSJ im Rahmen der Leistungssportförderung sollen vorwiegend an Leistungsstützpunkten durchgeführt werden.

Die Heimtrainer bilden die Basis der Leistungssportarbeit. Sie legen die Grundlagen und sichten die ersten Talente. Daher ist es wichtig, dass der Landestrainer eng mit den Heimtrainern zusammenarbeitet. Durch die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des LSV sollten dem Landestrainer alle Trainer des Landes bekannt sein. Zusätzlich soll einmal im Jahr ein Lehrgang für die am Leistungssport interessierten Trainer des Landes stattfinden, in dem der Rahmentrainingsplanes des DSB erläutert und mit den Kadertrainingsplänen des Landestrainers verbunden wird. Dabei soll insbesondere auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Leistungssportförderung durch den LSV und dem Verein eingegangen werden. Der Lehrgang soll als Weiterbildungsmaßnahme zur Verlängerung der C-Trainer-Lizenz anerkannt werden.

 

3.8. Landesnachwuchstrainer

Der Landesnachwuchstrainer unterstützt den Landestrainer bei den verschiedenen Lehrgängen als Trainer und ist vor allem als Betreuer bei Deutschen Meisterschaften des Nachwuchses (DJEM, DLM) tätig.

 

3.9. Geschäftsführer und Landesschachverband

Der LSV Sachsen-Anhalt e.V. unterstützt die Leistungssportförderung, in dem möglichst vielen Mitgliedern die Möglichkeit gegeben wird, sich auf überregionalen Meisterschaften zu messen. Dafür wird die Ausrichtung mindestens einer überregionalen Meisterschaft pro Jahr angestrebt. Die mit der Ausrichtung einhergehenden Freiplätze sind an die stärksten Spieler bzw. Mannschaften des Landesverbandes zu vergeben. Eine zentrale Aufgabe kommt hierbei dem Geschäftsführer zu, der sowohl für die Bewerbung, als auch für die Ausrichtung der Meisterschaft und die Gewinnung der ehrenamtlichen Helfer zuständig ist.

 

4. Weitere Maßnahmen außerhalb des LSJ Ressorts Leistungssport

In den vergangenen beiden Jahren konnten viele Medaillen bei Deutschen Meisterschaften, insbesondere auf Vereinsebene, errungen werden. Die Basis dafür wurde in den Jahren ab 2010 mit der Fokussierung auf die jüngeren Altersklassen gelegt. Neben kontinuierlichem Training und einer recht hohen Zahl an Kadern in der U10 und U12, wurden viele Meisterschaften in Sachsen-Anhalt ausgerichtet und durch die erhaltenen Freiplätze unseren Spielern Spielmöglichkeiten geboten. Dieser Weg soll in den kommenden Jahren fortgesetzt werden.

 

4.1. Ausrichtung zentraler Meisterschaften

Die LSJ bemüht in den kommenden Jahren um die Ausrichtung der Norddeutschen und Deutschen Vereinsmeisterschaften in den Altersklassen U10, U12 und U14, um gezielt die jüngeren Jahrgänge in Sachsen-Anhalt zu fördern. Gleichzeitig ergibt sich durch die Ausrichtung eine finanzielle Entlastung der Vereine, da geringere Reisekosten entstehen. Sollten diese Altersklassen nicht durch die zuständigen Gremien an die LSJ vergeben werden, ist sich um die Ausrichtung älterer Altersklassen zu bemühen.

Ferner wird die Durchführung der Talentsichtung des Deutschen Schachbundes (TaSi) unter Führung des Nachwuchsbundestrainers in Sachsen-Anhalt angestrebt, um möglichst vielen Talenten die Möglichkeit zu einem hochwertigen Training zu geben.

 

4.2. Durchführung von Workshops

In den Jahren 2017 bis 2020 sollen mindestens zwei Workshops durch den LSV bzw. die LSJ durchgeführt werden. Diese sollen folgende Themen behandeln:

4.2.1. Workshop mit den Heimtrainern

Um ein effektives Kadertraining durchzuführen, ist es wichtig, dass alle Kaderspieler über die ähnliche Grundlagen verfügen. Der Landestrainer wird diesen Workshop leiten und dabei auf die Verzahnung der Förderung durch Land und Verein und auf den Rahmentrainingsplan des DSB eingehen. Dabei soll eine Sensibilisierung der Heimtrainer für ein Training erreicht werden, welches auf langfristigen Erfolg gerichtet ist. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Landestrainer und Heimtrainern ist auch notwendig, damit die Heimtrainer die Inhalte des Kadertrainings mit ihren Schützlingen nacharbeiten können. Dieser Workshop wird durch den Landestrainer und den Landesnachwuchstrainer konzipiert und durchgeführt.

 

4.2.2. Workshop zur Stärkung der Breite im Nachwuchsschach

Eine erfolgreiche Leistungssportarbeit setzt immer die Findung von Talenten voraus. Je größer die Zahl der aktiven Kinder und Jugendlichen ist, desto größer ist auch die Chance, Talente zu finden. Dementsprechend besteht der erste Schritt erfolgreicher Leistungssportarbeit im Aufbau flächendeckender Schachangebote für Kinder und Jugendliche. Im Rahmen dieses Workshops soll nach Möglichkeiten gesucht werden, wie die Nachwuchsarbeit in möglichst vielen Vereinen erweitert bzw. aufgebaut werden kann. Diesen Workshop führen der LSV und die LSJ in Kooperation durch. Die Konzeption dafür soll durch den Präsidenten des LSV und den Vorsitzenden der LSJ erstellt werden.

 

4.2.3. Workshop zum Umgang mit Chessbase

Das Datenbankprogramm Chessbase ist das wichtigste Hilfsmittel für eine Partievorbereitung und den Aufbau eines Eröffnungsrepertoires. Daher sollten alle Kaderspieler, aber auch deren Trainer fit im Umgang mit dieser Software sein. Der Chessbase-Workshop soll als Weiterbildungslehrgang für Trainer C anerkannt werden.

 

5.Finanzierung des Nachwuchsleistungssports

Die Finanzierung des Nachwuchsleistungssports baut auf drei Säulen auf:

 

5.1. Zuwendungen für den Nachwuchsleistungssport

Im Rahmen einer Sportpatenschaft von Lotto Sachsen-Anhalt besteht die Möglichkeit Zuwendungen für den Nachwuchsleistungssport zu erhalten. Anträge sind bis zum 01.11. des Vorjahres an den LandesSportBund Sachsen-Anhalt zu stellen. Mit diesen Mitteln können bis zu 60 Prozent der Kosten gedeckt werden. Der Geschäftsführer ist für die fristgerechte Antragstellung zuständig. Er erhält bis zum 15.10. des Vorjahres vom Leistungssportreferenten eine Zuarbeit zu den geplanten Maßnahmen mit Kostenschätzungen.

 

5.2. Eigenbeiträge der Kader

Jeder Kaderspieler bzw. deren Eltern haben einen jährlichen Kaderbeitrag zu zahlen. Dieser umfasst auch die entstehenden Kosten für die Maßnahmen gemäß Punkt 3.3.3 mit Ausnahme der Kosten für Deutsche Meisterschaften (3.3.3.5). Die Höhe des Kaderbeitrages für das aktuelle Jahr wird durch die Leistungssportkommission bis zum 31.12. des Vorjahres beschlossen und den Kaderspielern über die Homepage mitgeteilt. Die Eigenbeiträge werden den Kaderspieler bzw. deren Eltern in Rechnung gestellt. Diese können diesen Betrag in bis zu vier Raten zahlen.

Sollte die Leistungsportkommission die Höhe des jährlichen Kaderbeitrags nicht wie oben beschrieben festgelegt und kommuniziert haben, so erfolgt die Beteiligung der Kader an den Kosten der Leistungssportförderung durch Teilnehmerbeiträge für die einzelnen Maßnahmen, die im jeweiligen Einladungsschreiben kommuniziert werden.

 

5.3. Zuschüsse der LSJ bzw. des LSV

Der Landesschachverband trägt die Personalkosten des Landestrainers. Darüber hinaus entscheidet die LSJ jährlich im Rahmen der Haushaltsaufstellung und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel über die Höhe des Zuschusses für den Nachwuchsleistungssport.

 

Anhänge

Anhang 1: Trainingslager / Vorbereitungslager auf die DJEM

Anhang 2: Kadermaßnahmen

Anhang 3: U8-Sichtungsmaßnahmen

Anhang 4: Aufnahmekriterien für den Landeskader

Anhang 5: Landesbetreuer bzw. Trainer bei Kadermaßnahmen

Anhang 6: Erwartungen der LSJ an die Kaderspieler