F XI. Senior/inn/en – Mannschaftsmeisterschaft (Sen–LMM)

1. Austragungsmodus
1.1. Austragungsform
Die Sen-LMM wird in den Gruppen 50+ und 65+ als Vor- und Endrunde ausgetragen.
Die Vorrunden werden unabhängig voneinander in den Schachbezirken ausgetragen. Für die Ausschreibung(en) der Vorrundenist der Referent für Seniorenschach zuständig.
Teilnehmer der Endrunde sind die Senioren-Meistermannschaften der Schachbezirke.
Für die Ausschreibung der Endrunde ist der Seniorenreferent des Landesschachverbandes zuständig.
Gegebenenfalls können auf ein Spieljahr befristete Abweichungen, z.B. Zusammenlegung beider Gruppen, festgelegt werden. Die Entscheidung darüber trifft der Referent für Seniorenschach des Landes in Abstimmung mit den Seniorenbeauftragten der Schachbezirke.

1.2. Geltungsbereich
Dieser Teil der Landesturnierordnung ist verbindlich für alle Senioren Mannschafts-Meisterschaften auf Landesebene. Für Schachbezirks- und Kreisebene sowie Vereinsturniere sind abweichende Festlegungen zulässig.
Es gelten die FIDE-Regeln für Normalschach und für den Fall von Stichkämpfen die Blitzschachregeln der FIDE.

1.3. Spielberechtigung
Jeder Spieler der Mannschaft muss Mitglied eines Vereins des Landesschachverbandes sein. Die Sen-LMM wird in zwei Altersgruppen ab 50 („50+“) und ab 65 („65+“) ausgetragen .  Maßgeblich für beide Altersgrenzen ist das Alter, das vor dem 1. Januar des der Austragung folgenden Kalenderjahres erreicht wird.

1.4. Spieltermine
Auf Vorschlag des Seniorenreferenten des Landesschachverbandes legt der Landes-Spielleiterausschuss die Spieltermine für die Endrunde fest.
Die Spieltermine für die Vorrunden legen die Seniorenbeauftragten der Schachbezirke in Abstimmung mit dem Referenten für Seniorenschach fest.

1.5. Mannschaftsmeldung, Austragungsmodalitäten
Die Meldung zur Teilnahme und die Überweisung des Startgeldes müssen zu den in den Ausschreibungen genannten Terminen erfolgen.
Die Mannschaftsmeldung darf max. 12 Spieler betragen. Die Brett-Reihenfolge ist bindend für die Endrunde.
Für die Endrunde können keine Gastspieler gemeldet und eingesetzt werden. Spieler können für die Endrunde nur in einer der beiden Gruppen 50+ bzw. 65+ gemeldet und eingesetzt werden.
Falls sich zwei Mannschaften des gleichen Vereins für die Endrunde in einer Gruppe 50+ bzw. 65+ qualifizieren, dürfen die Stammspieler der einen Mannschaft nicht in der anderen Mannschaft - auch nicht als Ersatzspieler - gemeldet werden. Ist ein Spieler in beiden Mannschaften der jeweiligen Gruppe als Ersatzspieler gemeldet, so ist er nach seinem ersten Einsatz in einer Mannschaft für die andere nicht mehr spielberechtigt. Als Einsatz gilt auch die reine Namensnennung eines Spielers.
Eine - im Nachhinein festgestellte - fehlerhafte Mannschaftsaufstellung (Einsatz eines nicht startberechtigten Spielers) führt zum Verlust sämtlicher ab dem fehlbesetzten Brett erzielten Punkte für die betreffende Mannschaft und Zuerkennung dieser Punkte an den Gegner
Jede Mannschaft besteht aus 4 Spielern, von denen mindestens zwei zum Wettkampf antreten müssen. Wird diese Anzahl unterschritten, so gilt die betreffende Mannschaft als nicht angetreten. Die gegnerische Mannschaft gewinnt dann kampflos.
Bei unbegründetem Nichtantritt kann der Turnierleiter gegen den Verein Bußen aussprechen.
Die in der Spielansetzung zuerst genannte Mannschaft hat an den Brettern 1 und 3 Schwarz.
Gespielt wird mit der Fischer-Bedenkzeit, d. h. 90 Minuten für die ersten 40 Züge, danach 30 Minuten für alle noch verbleibenden Züge. Jeder Spieler erhält pro Zug 30 Sekunden zu seiner Bedenkzeit hinzugefügt.

2. Wertungssystem/Ermittlung der Rangfolge
Bei Gleichheit der Mannschaftspunkte in der Finalrunde wird die Rangfolge wie folgt ermittelt:

  • Anzahl der gewonnenen Brettpunkte.
  • Direkter Vergleich.
  • Blitzstichkampf mit vertauschten Farben.

3. Kosten/Ausrichtung
Alle für die Mannschaften anfallenden Kosten werden von ihren Vereinen getragen.
Der gastgebende Verein als Ausrichter ist verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen über die Qualität des Spiellokals sowie des Spielmaterials gemäß Punkt D-3 der LTO.
Spielmaterial, Schreibformulare und speziell Schachuhren sollen in ausreichender Menge - auch für eventuell notwendig werdenden Ersatz - zur Verfügung gestellt werden, um einen reibungslosen Ablauf des Wettkampfs zu gewährleisten. Diesbezügliche Mängel gehen zu Lasten des Ausrichters.

4. Titel/Auszeichnungen
Die Sieger der Endrunde erhalten den Titel " Senioren-Landesmannschaftsmeister des Jahres ... in der Gruppe 50+ bzw. 65+“ und sind für die Endrunde des Folgejahres vorberechtigt. Die drei erstplatzierten Mannschaften erhalten Urkunden des LSV sowie Ehren-Medaillen.

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F X Senior/inn/en-Landeseinzelmeisterschaft (Sen-LEM)

1. Austragungsmodus
1.1. Die Sen-LEM wird als offenes Turnier in 7 Runden in den Gruppen 50+ bzw. 65+ nach Schweizer System ausgetragen.

1.2. In den ersten drei Runden sollen vereinsinterne Ansetzungen vermieden werden.

1.3. Es gelten die FIDE-Regeln für Normalschach und für den Fall von Stichkämpfen die Blitzschachregeln der FIDE.

2. Teilnahmeberechtigung
Grundsätzlich spielberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder des LSV bzw. DSB, die mindestens 50 Jahre alt sind. Die Sen-LEM wird in zwei Altersgruppen ab 50 („50+“) und ab 65 („65+“) ausgetragen. Der Ausrichter kann in Abstimmung mit dem Referenten für Seniorenschach des LSV über eine Zusammenlegung beider Gruppen bei zu geringen Teilnehmerzahlen entscheiden. Für die Platzierung innerhalb der Sen-LEM wird zusätzlich der Begriff „Nestor“ eingeführt. Nestoren sind Spieler/innen, die mindestens 75 Jahre alt sind.
Maßgeblich für alle Altersgrenzen ist das Alter, das vor dem 1. Januar des der Austragung folgenden Kalenderjahres erreicht wird.

3. Turnierleitung/Schiedsgericht
3.1. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Abschnitts E der LTO.

3.2. Die Gesamtleitung wird vom Landes-Seniorenbeauftragten wahrgenommen, der gegebenenfalls die Turnierleitung einem für diese Aufgabe qualifizierten Schiedsrichter überträgt.

3.3. Das Schiedsgericht wird gemäß Punkt E 2.1 gebildet und befugt.

4 Titel/Auszeichnungen
Der Turniersieger erhält den Titel "Sieger der offenen Seniorenmeisterschaft von Sachsen-Anhalt des Jahres ... in der Gruppe 50+ bzw. 65+ ". Der/die bestplatzierte Teilnehmer/in aus dem Bereich des LSV erhält den Titel "Landesmeister/in der Senioren von Sachsen-Anhalt des Jahres ... in der Gruppe 50+ bzw. 65+ ". Die jeweils drei Erstplazierten  in der Gruppe 50+ bzw. 65+ sowie die drei Erstplatzierten Frauen  in der Gruppe 50+ bzw. 65+ und die Nestoren erhalten Urkunden des LSV.

5. Qualifikation
Die Landesmeister und die Nächstplatzierten der Gruppe 50+ bzw. 65+ aus dem Bereich des LSV sind für die Landesauswahl Sachsen-Anhalts bei der Deutschen Senioren-Mannschaftsmeisterschaft der Landesverbände in den Gruppen 50+ bzw. 65+ (DSenMM-LV) qualifiziert.

6. Wertungssystem/Ermittlung der Rangfolge
6.1. Die Platzierung wird durch die erzielte Punktzahl bestimmt.

6.2. Bei Punkt- und Wertungsgleichheit wird über die Rangfolge entschieden durch

a) die Wertpunkte nach Buchholz
b) die Wertung der Wertpunkte
c) die Zahl der Gewinnpartien
d) einen doppelrundigen Stichkampf im Blitzschach, der bis zur Entscheidung durch die erste Gewinnpartie verlängert wird.

6.3. Bei Punktgleichheit auf dem ersten Platz und auf den Plätzen, welche die Qualifikation für die DSenMM-LV bedeuten, finden Stichkämpfe statt. Sind zwei Teilnehmer punkt- und wertungsgleich, werden zwei Blitzpartien mit Farbwechsel gespielt, gegebenenfalls wird bis zur Entscheidung durch die erste Gewinnpartie verlängert. Sind mehr als zwei Teilnehmer punkt- und wertungsgleich, wird ein einrundiges Turnier gespielt. Bei erneutem Gleichstand wird ebenfalls bis zur Entscheidung verlängert.

7. Bedenkzeit/Spieldauer
7.1. Gespielt wird mit der Fischer-Bedenkzeit, d. h. 90 Minuten für die ersten 40 Züge, danach 30 Minuten für alle noch verbleibende Züge. Jeder Spieler erhält pro Zug 30 Sekunden zu seiner Bedenkzeit hinzugefügt.

7.2. Die Startrangliste wird nach ELO erstellt. Es gilt die letzte durch den Deutschen Schachbund veröffentlichte ELO-Liste. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Partienotation bis zum letzten Zug vorzunehmen. Auf Antrag bis zum Turnierbeginn können Spieler/innen von der Notation befreit werden, wenn dies durch die Turnierleitung beschlossen wird. Die Notation erfolgt auf Durchschreibformularen, das Original ist Eigentum des Veranstalters.

8. Ausrichtung/Kosten
8.1. Der LSV vergibt die Ausrichtung der Sen-LEM nach vorliegenden Bewerbungen um die Durchführung des Turniers. Dabei sollen die für den LSV (und die Teilnehmer) anfallenden Kosten möglichst gering gehalten werden.

8.2. Der LSV übernimmt die Kosten für Turnierorganisation, Schiedsrichter und Spiellokal. Die Teilnehmer bzw. deren Vereine tragen die Kosten für An- und Abreise, Verpflegung und Teilnahme (einschließlich Übernachtung).

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F IX Frauen-Landesmannschaftsmeisterschaft (Frauen-LMM)

1. Austragungsmodus

1.1. Austragungsform
Die LMM wird als "Landesliga Sachsen-Anhalt" in einem Rundenturnier mit in der Regel 8 Mannschaften an jeweils 4 Brettern ausgetragen. Bei vier oder weniger gemeldeten Mannschaften wird das Rundenturnier doppelrundig ausgetragen. Gegebenenfalls können auf ein Spieljahr befristet weitere Abweichungen festgelegt werden. Die Entscheidung darüber trifft der erweiterte Landes-Spielleiterausschuss.

1.2. Es gelten die FIDE-Regeln für Normalschach und für die Beendigung von Turnierpartien durch Schnellschach.

1.3. Spielansetzung
Der Landes-Spielleiterausschuss legt die Spieltermine und die Spielpaarungen fest. Die in der Spielansetzung zuerst genannte Mannschaft hat an den Brettern mit ungerader Zahl Schwarz.

1.4. Spielverlegung
Ein Wettkampftermin kann auf Antrag einer Mannschaft nur verlegt werden, wenn - der neue Termin vor dem ursprünglich angesetzten Termin liegt, - der Gegner mit der Verlegung einverstanden ist, - der Spielleiter zustimmt. Terminverlegungen müssen spätestens drei Wochen vor dem neuen Termin beim Spielleiter schriftlich zur Genehmigung angemeldet werden. Eine Verlegung von Kämpfen der letzten Runde ist nicht möglich. Es können nur komplette Mannschaftskämpfe verlegt werden, das Vor- oder Nachspielen von Einzelpartien ist nicht möglich.

1.5. Spieltag/Spielbeginn
Die Punktspiele finden sonntags statt und beginnen um 9:00 Uhr. Die anreisende Mannschaft kann spätestens drei Wochen vor dem Wettkampf verlangen, dass der Beginn um bis zu einer Stunde verlegt wird, soweit dies verkehrstechnisch zu begründen ist.

2. Teilnahmeberechtigung
2.1. Die Landesliga setzt sich aus allen zur Teilnahme gemeldeten Mannschaften zusammen. Bei mehr als 8 gemeldeten Mannschaften können zwei Staffeln gebildet werden. Auf Antrag können auch Frauenmannschaften aus benachbarten Bundesländern in der Landesliga Sachsen Anhalt starten, wenn deren Einordnung kostenmäßig vertretbar ist. Die Entscheidung darüber trifft der Landes-Frauenwart in Abstimmung mit allen beteiligten Mannschaften.

2.2. Mannschaftsaufstellung
2.2.1. Die Mannschaftsmeldung erfolgt unter Angabe des Vereinsnamens und der aufgestellten Spielerinnen mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie PKZ. Die Vereine melden vier Stamm- und bis zu sechzehn Ersatzspielerinnen in einer festgelegten Rangfolge. Diese Rangfolge kann im laufenden Spieljahr (einschließlich eventueller Relegationsspiele) nicht verändert werden. Unter den gemeldeten Spielerinnen dürfen bis zu fünf Gastspielerinnen sein, von denen pro Wettkampf jedoch nur zwei eingesetzt werden können. Dazu dürfen nur Vereine, die mit keiner eigenen Frauenmannschaft am Wettkampfbetrieb teilnehmen, eine Gastspielgenehmigung erteilen. Eine Gastspielgenehmigung ist nicht auf das Land Sachsen-Anhalt begrenzt. Die Gastspielerinnen aus anderen Bundesländern dürfen während der Zeit ihrer Gastspielgenehmigung nicht in der Frauenmannschaft des eigenen Vereins spielen.

2.2.2. Während der laufenden Spielserie können Spielerinnen nachgemeldet und in die Mannschaftsaufstellung ab Brett 5 (1. Ersatzspielerin) eingereiht werden. Ihr Einsatz kann erst nach Zustimmung des Landesfrauenwarts erfolgen, der alle Mannschaften über die Veränderungen informiert.

2.2.3. Fehlen Spielerinnen einer Mannschaft bei einem Wettkampf, so müssen Ersatzspielerinnen in der gemeldeten Rangfolge unter Aufrücken der Mannschaft unten angeschlossen werden. Das Offenlassen einzelner Bretter (d.h. kampfloser Verzicht auf Brettpunkte) ist nur unter Namensnennung der nicht anwesenden Spielerinnen auf dem Spielberichtsbogen zulässig. Die Aufstellung einer Spielerin am gleichen Tag in mehreren Mannschaften ist grundsätzlich unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung geht zu Lasten der rangniedrigeren (unterklassigen) Mannschaft.

2.2.4. Eine - im Nachhinein festgestellte - fehlerhafte Rangfolge in der Mannschaftsaufstellung für ein Punktspiel wird durch den Verlust aller Brettpunkte ab der ersten zu tief eingesetzten Spielerin und Zuerkennung dieser Punkte - als kampflose Gewinne - an die Gegnerinnen geahndet.

2.2.5. Der Einsatz nicht startberechtigter Spielerinnen wird geahndet durch - Verwarnung der Mannschaft durch den Landes-Frauenwart - Erhebung eines Bußgeldes von 12,50 Euro - Aberkennung der erreichten Brettpunkte dieser Spielerinnen (diese werden den jeweiligen Gegnerinnen - als kampflose Gewinnpunkte - zugesprochen). Hat der unberechtigte Einsatz zu einer fehlerhaften Aufstellung geführt, so tritt die in 2.2.4 festgelegte Regelung ein.

3. Turnierleiter/Schiedsrichter
3.1. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Abschnitts E der LTO.

3.2. Die Durchführung der LMM obliegt dem Landesfrauenwart (Spielleiter).

3.3. Die gastgebende Mannschaft soll einen nicht am Wettkampf beteiligten Schiedsrichter geeigneter Qualifikation stellen, dessen Kosten sie zu tragen hat. Kann kein Schiedsrichter gestellt werden, übernehmen die beiden Mannschaftsleiterinnen dessen Aufgabe gemeinsam. Falls bei einem Streitfall keine Einigung zwischen ihnen zustande kommt, ist die Entscheidung der Mannschaftsleiterin der Gastmannschaft verbindlich.
Die unterschiedlichen Standpunkte zur Rechtslage des strittigen Vorfalls sind schriftlich festzuhalten und zusammen mit dem Spielbericht dem Spielleiter zur Entscheidung zuzuleiten.

3.4. Über jeden Mannschaftswettkampf ist ein Spielbericht (unter Verwendung vorgedruckter Formulare) anzufertigen. Auf dem Spielberichtsbogen müssen das Datum, die Art des Wettkampfes und die Mannschaftsaufstellungen mit dem Namen sowie der in der Mannschaftsmeldung erteilten Rangfolgenummer aller Spielerinnen ausgefüllt sein. Der Gastgeber steht in der linken Spalte. Der Spielbericht ist zusammen mit allen Partieformularen in Originalschrift zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Poststempel spätestens des nächsten Tages nach dem Wettkampf) an den Spielleiter einzusenden. Verantwortlich für die Einsendung ist der Schiedsrichter bzw. die Mannschaftsleiterin des Gastgebers. Werden diese Unterlagen zu spät oder unvollständig abgeschickt, wird durch den Spielleiter ein Reuegeld von 2,50 Euro von dem Verantwortlichen erhoben.

3.5. Jede Mannschaft besteht aus vier Spielerinnen, von denen mindestens zwei zum Wettkampf antreten müssen. Wird diese Anzahl unterschritten, so gilt die betreffende Mannschaft als nicht angetreten. Tritt eine Mannschaft schuldhaft nicht an, wird der Wettkampf für sie mit 0:2 Mannschafts- und 0:4 Brettpunkten als verloren, für den Gegner mit dem umgekehrten Ergebnis als gewonnen gewertet. Die nichtangetretene Mannschaft hat ein Bußgeld von 50 Euro zu zahlen und außerdem die Kosten für den Schiedsrichter sowie eventuelle Fahrtkosten des Gegners zu tragen.

3.6. Auf Verlangen des Schiedsrichters haben sich Spielerinnen vor dem Wettkampf auszuweisen, sofern an ihrer Identität Zweifel bestehen.

4. Titel/Auszeichnungen
Der Sieger der Landesliga erhält den Titel "Landesmeisterin von Sachsen-Anhalt des Jahres ....". Die drei Erstplazierten erhalten Urkunden des LSV.

5. Qualifikation/Ab- und Aufstiegsregelung
Der Sieger der Landesliga erhält die Berechtigung zur Teilnahme an den Aufstiegsspielen zur Regionalliga.
Mangels Untersetzung der Landesliga entfällt eine Ab- und Aufstiegsregelung. Eventuelle Absteiger aus höheren Spielebenen werden eingegliedert.

6. Wertungssystem/Ermittlung der Rangfolge
6.1. Die Platzierung wird durch die erreichten Mannschaftspunkte bestimmt. Die Mannschaft, die in einem Punktspiel mehr Brettpunkte als ihr Gegner erzielt, erhält zwei Mannschaftspunkte, die Mannschaft mit weniger Brettpunkten erhält keinen Mannschaftspunkt. Bei unentschiedenem Ausgang des Wettkampfs erhält jede Mannschaft einen Mannschaftspunkt.

6.2. Bei Gleichheit der Summe der Mannschaftspunkte wird über die Rangfolge entschieden durch

a) die Summe der erzielten Brettpunkte
b) das Ergebnis des Wettkampfs gegeneinander.

6.3. Besteht im Kampf um den Landesmeistertitel Gleichstand in den Mannschafts- und Brettpunkten, werden Stichkämpfe durchgeführt. Der Austragungsort sowie die Farbverteilung werden vom Spielleiter nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Unentschieden ausgehende Stichkämpfe werden durch die reziproke Brettwertung ("Berliner Wertung") entschieden. Ergibt sich auch danach Gleichstand, so wird unmittelbar anschließend - bei gleicher Mannschaftsaufstellung und Farbwechsel -ein Stichkampf im Blitzschach mit der Fischer- Bedenkzeit von 3 Minuten zuzüglich 2 Sekunden je Zug ausgetragen. Dieser wird notfalls unter Farbwechsel bis zur Entscheidung wiederholt.

6.4. Bei Austragung der LMM in zwei Staffeln werden die Endplatzierungen durch entsprechende Stichkämpfe zwischen den jeweils auf dem gleichen Staffelrang platzierten Mannschaften entschieden.

7. Bedenkzeit/Spieldauer
Die Bedenkzeit je Spielerin beträgt zwei Stunden für 40 Züge, danach müssen die restlichen Züge bis zum Partieende innerhalb von jeweils weiteren 30 Minuten pro Spielerin ausgeführt werden. Daraus ergibt sich eine Höchstspieldauer von fünf Stunden pro Partie.

8. Kosten/Ausrichtung
8.1. Alle für die Mannschaften anfallenden Kosten (Teilnahmegebühr, Fahrtkosten, Schiedsrichtergebühren, Bußgelder) werden von ihren Vereinen getragen.

8.2. Der gastgebende Verein als Ausrichter seiner Heimspiele ist verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen über die Qualität des Spiellokals sowie des Spielmaterials gemäß Punkt D-3 der LTO.

8.3. Spielmaterial, Schreibformulare und speziell Schachuhren sollen in ausreichender Menge - auch für eventuell notwendig werdenden Ersatz - zur Verfügung gestellt werden, um einen reibungslosen Ablauf des Wettkampfs zu gewährleisten. Diesbezügliche Mängel gehen zu Lasten des Ausrichters.

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F VIII Frauen-Landeseinzelmeisterschaft (Frauen-LEM)

1. Austragungsmodus
1.1. Die Frauen-LEM wird in einer separaten Ausschreibung geregelt und kann in eine der offenen Bezirkseinzelmeisterschaften (BEM) integriert werden.

1.2. Es gelten die FIDE-Regeln für Normalschach und für die Beendigung von Turnierpartien durch Schnellschach.

2. Teilnahmeberechtigung
Grundsätzlich spielberechtigt sind altersunabhängig alle weiblichen ordentlichen Mitglieder des LSV.

3. Turnierleitung/Schiedsgericht
3.1. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Abschnitts E der LTO.

3.2. Die Turnierleitung wird einem dafür qualifizierten Turnierleiter oder dem der integrierenden BEM durch den Spielleiterausschuss übertragen, der gegebenenfalls durch einen qualifizierten, vom Spielleiterausschuss bestimmten Schiedsrichter unterstützt wird.

3.3. Das Schiedsgericht wird gemäß Punkt E 2.1 gebildet und befugt.

4. Titel/Auszeichnungen
Die beste Spielerin aus Sachsen-Anhalt erhält den Titel "Landesmeisterin von Sachsen-Anhalt des Jahres XXXX". Die drei Erstplatzierten erhalten Urkunden und Pokale des LSV.

5. Qualifikation
In den Jahren mit ungerader Endziffer qualifiziert sich die Landesmeisterin für die Teilnahme an der Deutschen Frauen-Einzelmeisterschaft . In den Jahren mit gerader Endziffer wird die Landesmeisterin für die Teilnahme an der Offenen Deutschen Frauen-Einzelmeisterschaft gemeldet und vom LSV bezuschusst.

6. Wertungssystem/Ermittlung der Rangfolge

Bei Punktgleichheit entscheidet über die Rangfolge:

im Rundenturnier: im Schweizer-System-Turnier:
1. Sonneborn-Berger-Wertung 1. Buchholzwertung mit einer Streichwertung
2. Anzahl Siegpartien 2. Buchholzsumme mit einer Streichwertung
3. Spiel gegeneinander 3. Anzahl Siegpartien
4. Doppelrundiger Blitzentscheid (nur um Platz 1) 4. Spiel gegeneinander
5a. höherer DWZ-Duchschnitt Gegner (nur um
Platz 1) bei mehr als zwei Wertungsgleichen)
5.Anzahl Schwarzpartien
5b. Entscheidungsblitzpartie (Armageddon) mit Bedenkzeit Weiß 6 Minuten, Schwarz 5 Minuten und weißer Siegpflicht (nur um Platz 1) 6. Anzahl Schwarzsiege
  7. Doppelrundiger Blitzentscheid (nur um Platz 1)
  8a. höherer DWZ-Durchschnitt Gegner (nur um Platz 1) (bei mehr als zwei Wertungsgleichen)
  8b. Entscheidungsblitzpartie (Armageddon) mit Bedenkzeit Weiß 6 Minuten, Schwarz 5 Minuten und weißer Siegpflicht (nur um Platz 1)

7. Bedenkzeit/Spieldauer
7.1. Die Bedenkzeit je Spielerin wird in der separaten Ausschreibung geregelt.

8. Ausrichtung/Kosten
Der LSV vergibt die Ausrichtung der LEM nach vorliegenden Bewerbungen um die Durchführung des Turniers. (Stichtag. 31.10.).Dabei sollen die für den LSV (und die Teilnehmer) anfallenden Kosten möglichst gering gehalten werden. Gibt es keinen Bewerber, wird die Frauen-LEM in eine offene BEM integriert.
Der LSV übernimmt bei Bedarf die Kosten für Turnierorganisation, Schiedsrichter und Spiellokal. Die Teilnehmerinnen bzw. deren Vereine tragen die Kosten für An- und Abreise, Verpflegung sowie Teilnehmergebühr.

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