Zuletzt geändert durch den durch den erweiterten Spielausschuss des LSV Sachsen-Anhalt am 13. Juni 2024 und farblich markiert
1 Austragungsmodus
1.1. Austragungsform
Die LMM wird als „Verbandsliga Sachsen-Anhalt“, „Landesliga A“ und „Landesliga B“ in einem Rundenturnier mit zentraler Endrunde mit in der Regel 10 Mannschaften an jeweils acht Brettern ausgetragen. Gegebenenfalls können auf ein Spieljahr befristete Abweichungen festgelegt werden. Die Entscheidung darüber trifft der erweiterte Landes-Spielleiterausschuss mit Zustimmung des Präsidiums des LSV.
1.2. Falls zu Beginn keiner der Spieler anwesend ist, verlieren beide Spieler jeweils die gesamte Zeit vom angesetzten Spielbeginn bis zu ihrem Eintreffen.
1.3. Spielansetzung
Der Landes-Spielleiterausschuss legt die Spieltermine und die Spielpaarungen mindestens drei Monate vor Beginn des Spieljahres (s. D-2.1) fest. Sie werden rechtzeitig auf der Homepage des LSV bekannt gegeben. Die in der Spielansetzung zuerst genannte Mannschaft hat an den Brettern mit ungerader Zahl Schwarz.
Spielverlegungen sollen grundsätzlich vermieden werden. Ein Wettkampftermin kann auf Antrag einer Mannschaft nur verlegt werden, wenn - der neue Termin vor dem ursprünglich angesetzten Termin liegt, - der Gegner mit der Verlegung einverstanden ist, - der Spielleiter zustimmt. Terminverlegungen müssen spätestens drei Wochen vor dem neuen Termin beim Spielleiter schriftlich zur Genehmigung angemeldet werden. Eine Verlegung von Kämpfen der letzten Runde ist nicht möglich. Es können nur komplette Mannschaftskämpfe verlegt werden, das Vor- oder Nachspielen von Einzelpartien ist demnach nicht möglich.
Die Punktspiele finden in der Regel samstags/sonntags statt und beginnen in der Regel um 14:00/9:00 Uhr. Die anreisende Mannschaft kann spätestens drei Wochen vor dem Wettkampf verlangen, dass der Beginn um bis zu eine Stunde verlegt wird, soweit dafür eine verkehrstechnische Begründung vorliegt und es sich nicht um eine zentrale Endrunde handelt.
2. Teilnahmeberechtigung
2.1. Die Verbandsliga und Landesligen setzen sich aus Mannschaften zusammen, die sich im Rahmen des gegliederten Systems der Mannschaftsmeisterschaften des LSV bzw. DSB für diese Spielebene qualifiziert haben. Jeder Verein darf mit höchstens zwei Mannschaften in Liga oder Klassen vertreten sein.
2.2. Mannschaftsaufstellung
2.2.1. Die Mannschaftsmeldung erfolgt über die Internetseite des Landesschachverbandes (Chess League Manager). Spätester Meldetermin für die Verbandsliga und die beiden Landesligen ist der 31.08.2024.
2.2.2. Die Wechselfrist endet zum 15.08.2024. Spielerinnen und Spieler müssen zu diesem Stichtag als aktiver Spieler für den meldenden Verein im Mitgliederportal des DSB (https://dsb-schach.liga.nu) eingetragen sein.
2.2.3. Die Vereine melden acht Stamm- und bis zu zwölf Ersatzspieler in einer festgelegten Rangfolge. Hierbei darf kein Spieler vor einem anderen Spieler aufgestellt werden, der eine um mehr als 300 Punkte bessere DWZ besitzt (es gilt die am 01.08. des Meldejahres beim DSB im Internet veröffentlichte Liste). Begründete Ausnahmen für Nachwuchsspieler sind beim Landesspielleiter zu beantragen. Spieler ohne DWZ können auf Antrag beim Landesspielleiter eine Sondereinstufung erhalten. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in der Verbandsliga oder Landesliga, so dürfen die Stammspieler der einen Mannschaft nicht in der anderen Mannschaft - auch nicht als Ersatzspieler - gemeldet werden. Ist ein Spieler in beiden Mannschaften als Ersatzspieler gemeldet, so ist er nach seinem ersten Einsatz in einer Mannschaft für die andere nicht mehr spielberechtigt. Als Einsatz gilt auch die reine Namensnennung eines Spielers. Die Rangfolge kann im laufenden Spieljahr (einschließlich eventueller Relegationsspiele) nicht verändert werden. Es kann kein Spieler nachgemeldet werden.
2.2.4. Ein Spieler, der sowohl für mindestens eine Mannschaft auf Landesebene als auch für mindestens eine Mannschaft in einer überregionalen Liga gemeldet wurde, darf pro Saison in höchstens 11 Partien seines Vereins im Männerligabereich aufgestellt werden. Bei schuldhaftem Einsetzen eines nicht mehr berechtigten Spielers auf Landesebene wird dies als fehlerhafte Rangfolge in der Mannschaftsaufstellung gewertet (siehe 2.2.4). Es werden stets Einsätze gegen den Spieler geahndet, die ab dem Zeitpunkt des Erreichens der maximalen Partien bei der Mannschaft mit der höchsten Meldenummer ausgetragen wurden. Spieler, die zum Meldeschluss das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
2.2.5. Jede Mannschaft besteht aus acht Spielern, von denen mindestens vier zum Wettkampf antreten müssen. Wird diese Anzahl unterschritten, gilt die betreffende Mannschaft als nicht angetreten. Tritt eine Mannschaft schuldhaft nicht an, wird der Wettkampf für sie mit 0:2 Mannschafts- und 0:8 Brettpunkten als verloren, für den Gegner mit dem umgekehrten Ergebnis als gewonnen gewertet. Die nichtangetretene Mannschaft hat ein Bußgeld von 250 Euro zu zahlen. Bei wiederholtem Nichtantritt gilt Pkt. 6.6. Außerdem sind die Kosten für den Schiedsrichter sowie eventuelle Fahrtkosten des Gegners zu tragen.
2.2.6. Fehlen Spieler einer Mannschaft bei einem Wettkampf, so müssen Ersatzspieler in der gemeldeten Rangfolge unter Aufrücken der Mannschaft unten angeschlossen werden. Das Offenlassen einzelner Bretter (d.h. kampfloser Verzicht auf Brettpunkte) ist unter Namensnennung der nicht anwesenden Spieler auf dem Spielberichtsbogen zulässig. Das Offenlassen einzelner Bretter nach dem letzten anwesenden Spieler ist auch ohne Namensnennung zulässig. Das Offenlassen von Brettern vor dem letzten anwesenden Spieler wird mit einem - vom Spielleiter zu erhebenden - Bußgeld in Höhe von Brett 1 und/oder 2 jeweils 75 Euro/Brett, Brett 3 und oder 4 jeweils 50 Euro/Brett, Bretter 5 bis 7 jeweils 25 Euro/Brett geahndet. Das Offenlassen von Brettern nach dem letzten anwesenden Spieler ist bußgeldfrei. Die Aufstellung eines Spielers am gleichen Tage (bei Spielverlegung ist der ursprünglich angesetzte Termin maßgebend) in mehreren Mannschaften ist grundsätzlich unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung geht zu Lasten der rangniedrigeren (unterklassigen) Mannschaft.
2.2.7. Eine - im Nachhinein festgestellte - fehlerhafte Rangfolge in der Mannschaftsaufstellung für ein Punktspiel wird durch den Verlust aller Brettpunkte ab dem ersten zu tief eingesetzten Spieler für die betreffende Mannschaft und Zuerkennung dieser Punkte - als kampflose Gewinne - an den Gegner geahndet.
2.2.8. Der Einsatz nicht startberechtigter Spieler wird geahndet durch - Verwarnung der Mannschaft durch den Spielleiter - Erhebung eines Bußgeldes von 25 Euro - Aberkennung der erreichten Brettpunkte dieser Spieler (diese werden dem jeweiligen Gegner - als kampflose Gewinnpunkte - zugesprochen) Hat der unberechtigte Einsatz zu einer fehlerhaften Aufstellung geführt, so tritt die in 2.2.3 festgelegte Regelung ein.
3. Turnierleiter/Schiedsrichter
3.1. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Abschnitts E der LTO.
3.2. Die Durchführung der LMM obliegt den Spielleitern der Verbandsliga und der Landesligen.
3.3 Grundsätzlich übernehmen die beiden Mannschaftsleiter die Schiedsrichterfunktion, es sei denn, der Spielleiter entscheidet anders. In dem Fall erfolgt die Kostenübernahme durch den LSV auf der Grundlage der Finanzordnung.
Falls bei einem Streitfall keine Einigung zustande kommt, gilt zunächst die Entscheidung des Mannschaftsleiters der Gastmannschaft. Die unterschiedlichen Standpunkte zur Rechtslage des strittigen Vorfalls sind schriftlich festzuhalten und zusammen mit dem Spielbericht dem Spielleiter zur Entscheidung zuzuleiten.
3.4. Auf Verlangen des Schiedsrichters haben sich Spieler vor dem Wettkampf auszuweisen, sofern an ihrer Identität Zweifel bestehen.
4. Die Rolle des Mannschaftsleiters
Ein Mannschaftsleiter soll die Spieler seiner Mannschaft dazu anhalten, dem Buchstaben und Geist des Punktes “Das Verhalten der Spieler“ der FIDE-Regeln zu folgen. Mannschaftskämpfe sollen besonders im Geist der höchsten Sportlichkeit durchgeführt werden.
Die Aufgaben des Mannschaftsleiters sind:
4.1. Beide Mannschaftsleiter sind gemeinsam Schiedsrichter eines Mannschaftswettkampfes (siehe auch Punkt 3.3.). Ein Mannschaftsleiter ist berechtigt, diese Funktion an einen Spieler seiner Mannschaft zu übertragen, wenn dieser über eine gültige Schiedsrichterlizenz verfügt.
4.2. Über jeden Mannschaftswettkampf ist ein Spielbericht (unter Verwendung vorgedruckter Formulare) anzufertigen. Auf dem Spielberichtsbogen müssen das Datum, die Art des Wettkampfes und die Mannschaftsaufstellungen mit den Namen sowie den in der Mannschaftsmeldung erteilten Rangfolgenummern aller Spieler ausgefüllt sein. Der Gastgeber steht in der linken Spalte. Der Spielbericht ist am Spieltag bis 18 Uhr durch den Gastgeber über die Internetseite des Landes-schachverbandes (Chess League Manager) an den Spielleiter zu melden. Die Originale sind bis Beginn der folgenden Saison aufzubewahren. Die Partien sind durch den Gastgeber elektronisch im PGN-Format zu erfassen und bis 8 Tage nach der Runde an den Spielleiter zu senden. Die Spielleiter können Ausnahmen festlegen. Werden diese Unterlagen zu spät oder unvollständig abgeschickt, wird der Verursacher mit einem Reuegeld von 10 Euro belangt.
4.3. Ein Mannschaftsleiter ist berechtigt, den Spielern seiner Mannschaft zu raten, ein Remis anzubieten oder anzunehmen bzw. aufzugeben. Er muss sich auf eine kurze Information beschränken. Ein Mannschaftsleiter enthält sich ansonsten jeglicher Einmischung in die Partie.
4.4. Falls es offenbar ist, dass Wettkämpfe zwischen Mannschaftsleitern abgesprochen wurden oder in anderer Art und Weise Spielmanipulationen nachweisbar sind, kann der Spielleiter entsprechend LTO Punkt E 3 Strafen verhängen.
5. Titel/Auszeichnungen
Der Sieger der Verbandsliga erhält den Titel "Landesmeister von Sachsen-Anhalt des Jahres ....". Die drei Erstplazierten erhalten Urkunden des LSV.
6. Qualifikation/Ab- und Aufstiegsregelung
6.1. Der Sieger der Verbandsliga erhält die Berechtigung zum Aufstieg in die nächsthöhere Liga (derzeit Oberliga Ost).
6.2. Zwei Mannschaften der Verbandsliga steigen generell ohne Recht auf Teilnahme an Relegationsspielen ab.
6.3. Die durch diese Auf- und Abstiegsregelung freiwerdenden Plätze werden durch die direkt aufsteigenden Meister der zwei Landesligen ersetzt.
6.4. Die Meister der Schachbezirke Dessau und Halle steigen in die Landesligen auf. Aus dem Schachbezirk Magdeburg steigen 2 Mannschaften in die Landesligen auf. Es gilt folgende Auf- und Abstiegsregelung:
Absteiger aus der |
Absteiger aus der Verbandsliga |
Aufsteiger aus der |
Absteiger aus der Landesliga |
0 | 2 | 3 besserer Platz 2 |
3 |
1 | 2 | 2 | 4 Abstieg Platz 9 bis Platz 10 |
2 | 3 | 2 | 5 Abstieg Platz 9 bis Platz 10 schlechterer Platz 8 |
3 | 4 | 2 | 6 Abstieg Platz 8 bis Platz 10 Relegation Platz 8 |
4 | 5 | 2 | 7 Abstieg Platz 8 bis Platz 10 schlechterer Platz 7 |
Es findet keine Relegation statt. Die Wertung zwischen den beiden platzierungsgleichen Mannschaften der Landesligen wird wie folgt bestimmt:
- Erzielte Mannschaftspunkte
- Erzielte Brettpunkte
- Berliner Wertung an allen Brettern
- Bei Gleichheit in allen 3 Wertungen, wird ein Stichkampf gemäß F II - 7.3 ausgetragen.
6.5. Alle Mannschaften haben das Recht, bis zum 31.05. ihren freiwilligen Abstieg zu erklären. Sie steigen anstatt des sportlich besten Absteigers ab. Einzelfallentscheidungen nach diesem Termin bedürfen der 2/3-Mehrheit des Spielleiterausschusses. Fällt diese Mannschaft aus dem Spielbetrieb des Landes heraus, bedarf es der Zustimmung des Bezirksspielleiters, und es dürfen nur noch Mannschaften des gleichen Schachbezirkes den freiwerdenden Platz einnehmen.
6.6 Bei einem Rückzug während der laufenden Saison bzw. 2-maligem Nichtantritt gilt diese Mannschaft als Absteiger in dieser Saison. Außerdem wird ein Bußgeld in Höhe von € 400,00 fällig.
a) Wenn maximal 50 % der Wettkämpfe bereits absolviert wurden, werden alle Ergebnisse dieses Teams aus der Tabelle gestrichen.
b) Wurden bereits mehr als 50 % der Wettkämpfe absolviert, verbleiben die Ergebnisse dieses Teams in der Tabelle enthalten. Die restlichen Begegnungen werden kampflos für den Gegner gewertet.
7. Wertungssystem/Ermittlung der Rangfolge
7.1. Die Platzierung wird durch die erreichten Mannschaftspunkte bestimmt. Die Mannschaft, die in einem Punktspiel mehr Brettpunkte als ihr Gegner erzielt, erhält zwei Mannschaftspunkte, die Mannschaft mit weniger Brettpunkten erhält keinen Mannschaftspunkt. Bei unentschiedenem Ausgang des Wettkampfs erhält jede Mannschaft einen Mannschaftspunkt.
7.2. Bei Gleichheit der Summe der Mannschaftspunkte wird über die Rangfolge entschieden durch
a) die Summe der erzielten Brettpunkte
b) das Ergebnis des Wettkampfs gegeneinander
c) Berliner Wertung aller Wettkämpfe der Saison
Die in DSB-TO H-2.6 getroffenen Festlegungen über die Wertung von kampflosen 8:0-Siegen gelten in vollem Umfang.
7.3. Sollte danach keine Entscheidung um die Platzierungen, die den Auf- oder Abstieg bedeuten, gefallen sein, werden Stichkämpfe durchgeführt. Der Austragungsort sowie die Farbverteilung werden vom Spielleiter nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Unentschieden ausgehende Stichkämpfe werden durch die reziproke Brettwertung ("Berliner Wertung") entschieden. Ergibt sich auch danach Gleichstand, so wird unmittelbar anschließend bei gleicher Mannschaftsaufstellung und unter Farbwechsel ein Stichkampf im Blitzschach mit der Fischer- Bedenkzeit von 3 Minuten zuzüglich 2 Sekunden je Zug ausgetragen. Dieser wird gegebenenfalls unter jeweiligem Farbwechsel bis zur Entscheidung wiederholt. Bei mehr als zwei am Stichkampf beteiligten Mannschaften wird ein Rundenturnier ausgetragen; es gelten sinngemäß die gleichen Entscheidungskriterien.
8. Bedenkzeit/Spieldauer
Die Bedenkzeit je Spieler beträgt 90 Minuten für 40 Züge, danach werden für die restlichen Züge bis zum Partieende 30 Minuten pro Spieler hinzugefügt. Jeder Spieler erhält von Anfang an ein Inkrement von 30 Sekunden pro Zug.
9. Kosten/Ausrichtung
9.1. Alle für die Mannschaften anfallenden Kosten (Teilnahmegebühr, Fahrtkosten, Schiedsrichtergebühren, Bußgelder) werden von ihren Vereinen getragen.
9.2. Der gastgebende Verein als Ausrichter seiner Heimspiele ist verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen über die Qualität des Spiellokals sowie des Spielmaterials gemäß Punkt D-3 der LTO.
9.3. Spielmaterial, Schreibformulare und speziell Schachuhren sollen in ausreichender Menge - auch für eventuell notwendig werdenden Ersatz - zur Verfügung gestellt werden, um einen reibungslosen Ablauf des Wettkampfs zu gewährleisten. Diesbezügliche Mängel gehen zu Lasten des Ausrichters.
9.4. Wenn sich kein Ausrichter findet wird/werden die letzte Runde/letzten Runden dezentral durchgeführt.