F IX Frauen-Landesmannschaftsmeisterschaft (Frauen-LMM)

1. Austragungsmodus

1.1. Austragungsform
Die LMM wird als "Landesliga Sachsen-Anhalt" in einem Rundenturnier mit in der Regel 8 Mannschaften an jeweils 4 Brettern ausgetragen. Bei vier oder weniger gemeldeten Mannschaften wird das Rundenturnier doppelrundig ausgetragen. Gegebenenfalls können auf ein Spieljahr befristet weitere Abweichungen festgelegt werden. Die Entscheidung darüber trifft der erweiterte Landes-Spielleiterausschuss.

1.2. Es gelten die FIDE-Regeln für Normalschach und für die Beendigung von Turnierpartien durch Schnellschach.

1.3. Spielansetzung
Der Landes-Spielleiterausschuss legt die Spieltermine und die Spielpaarungen fest. Die in der Spielansetzung zuerst genannte Mannschaft hat an den Brettern mit ungerader Zahl Schwarz.

1.4. Spielverlegung
Ein Wettkampftermin kann auf Antrag einer Mannschaft nur verlegt werden, wenn - der neue Termin vor dem ursprünglich angesetzten Termin liegt, - der Gegner mit der Verlegung einverstanden ist, - der Spielleiter zustimmt. Terminverlegungen müssen spätestens drei Wochen vor dem neuen Termin beim Spielleiter schriftlich zur Genehmigung angemeldet werden. Eine Verlegung von Kämpfen der letzten Runde ist nicht möglich. Es können nur komplette Mannschaftskämpfe verlegt werden, das Vor- oder Nachspielen von Einzelpartien ist nicht möglich.

1.5. Spieltag/Spielbeginn
Die Punktspiele finden sonntags statt und beginnen um 9:00 Uhr. Die anreisende Mannschaft kann spätestens drei Wochen vor dem Wettkampf verlangen, dass der Beginn um bis zu einer Stunde verlegt wird, soweit dies verkehrstechnisch zu begründen ist.

2. Teilnahmeberechtigung
2.1. Die Landesliga setzt sich aus allen zur Teilnahme gemeldeten Mannschaften zusammen. Bei mehr als 8 gemeldeten Mannschaften können zwei Staffeln gebildet werden. Auf Antrag können auch Frauenmannschaften aus benachbarten Bundesländern in der Landesliga Sachsen Anhalt starten, wenn deren Einordnung kostenmäßig vertretbar ist. Die Entscheidung darüber trifft der Landes-Frauenwart in Abstimmung mit allen beteiligten Mannschaften.

2.2. Mannschaftsaufstellung
2.2.1. Die Mannschaftsmeldung erfolgt unter Angabe des Vereinsnamens und der aufgestellten Spielerinnen mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie PKZ. Die Vereine melden vier Stamm- und bis zu sechzehn Ersatzspielerinnen in einer festgelegten Rangfolge. Diese Rangfolge kann im laufenden Spieljahr (einschließlich eventueller Relegationsspiele) nicht verändert werden. Unter den gemeldeten Spielerinnen dürfen bis zu fünf Gastspielerinnen sein, von denen pro Wettkampf jedoch nur zwei eingesetzt werden können. Dazu dürfen nur Vereine, die mit keiner eigenen Frauenmannschaft am Wettkampfbetrieb teilnehmen, eine Gastspielgenehmigung erteilen. Eine Gastspielgenehmigung ist nicht auf das Land Sachsen-Anhalt begrenzt. Die Gastspielerinnen aus anderen Bundesländern dürfen während der Zeit ihrer Gastspielgenehmigung nicht in der Frauenmannschaft des eigenen Vereins spielen.

2.2.2. Während der laufenden Spielserie können Spielerinnen nachgemeldet und in die Mannschaftsaufstellung ab Brett 5 (1. Ersatzspielerin) eingereiht werden. Ihr Einsatz kann erst nach Zustimmung des Landesfrauenwarts erfolgen, der alle Mannschaften über die Veränderungen informiert.

2.2.3. Fehlen Spielerinnen einer Mannschaft bei einem Wettkampf, so müssen Ersatzspielerinnen in der gemeldeten Rangfolge unter Aufrücken der Mannschaft unten angeschlossen werden. Das Offenlassen einzelner Bretter (d.h. kampfloser Verzicht auf Brettpunkte) ist nur unter Namensnennung der nicht anwesenden Spielerinnen auf dem Spielberichtsbogen zulässig. Die Aufstellung einer Spielerin am gleichen Tag in mehreren Mannschaften ist grundsätzlich unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung geht zu Lasten der rangniedrigeren (unterklassigen) Mannschaft.

2.2.4. Eine - im Nachhinein festgestellte - fehlerhafte Rangfolge in der Mannschaftsaufstellung für ein Punktspiel wird durch den Verlust aller Brettpunkte ab der ersten zu tief eingesetzten Spielerin und Zuerkennung dieser Punkte - als kampflose Gewinne - an die Gegnerinnen geahndet.

2.2.5. Der Einsatz nicht startberechtigter Spielerinnen wird geahndet durch - Verwarnung der Mannschaft durch den Landes-Frauenwart - Erhebung eines Bußgeldes von 12,50 Euro - Aberkennung der erreichten Brettpunkte dieser Spielerinnen (diese werden den jeweiligen Gegnerinnen - als kampflose Gewinnpunkte - zugesprochen). Hat der unberechtigte Einsatz zu einer fehlerhaften Aufstellung geführt, so tritt die in 2.2.4 festgelegte Regelung ein.

3. Turnierleiter/Schiedsrichter
3.1. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Abschnitts E der LTO.

3.2. Die Durchführung der LMM obliegt dem Landesfrauenwart (Spielleiter).

3.3. Die gastgebende Mannschaft soll einen nicht am Wettkampf beteiligten Schiedsrichter geeigneter Qualifikation stellen, dessen Kosten sie zu tragen hat. Kann kein Schiedsrichter gestellt werden, übernehmen die beiden Mannschaftsleiterinnen dessen Aufgabe gemeinsam. Falls bei einem Streitfall keine Einigung zwischen ihnen zustande kommt, ist die Entscheidung der Mannschaftsleiterin der Gastmannschaft verbindlich.
Die unterschiedlichen Standpunkte zur Rechtslage des strittigen Vorfalls sind schriftlich festzuhalten und zusammen mit dem Spielbericht dem Spielleiter zur Entscheidung zuzuleiten.

3.4. Über jeden Mannschaftswettkampf ist ein Spielbericht (unter Verwendung vorgedruckter Formulare) anzufertigen. Auf dem Spielberichtsbogen müssen das Datum, die Art des Wettkampfes und die Mannschaftsaufstellungen mit dem Namen sowie der in der Mannschaftsmeldung erteilten Rangfolgenummer aller Spielerinnen ausgefüllt sein. Der Gastgeber steht in der linken Spalte. Der Spielbericht ist zusammen mit allen Partieformularen in Originalschrift zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Poststempel spätestens des nächsten Tages nach dem Wettkampf) an den Spielleiter einzusenden. Verantwortlich für die Einsendung ist der Schiedsrichter bzw. die Mannschaftsleiterin des Gastgebers. Werden diese Unterlagen zu spät oder unvollständig abgeschickt, wird durch den Spielleiter ein Reuegeld von 2,50 Euro von dem Verantwortlichen erhoben.

3.5. Jede Mannschaft besteht aus vier Spielerinnen, von denen mindestens zwei zum Wettkampf antreten müssen. Wird diese Anzahl unterschritten, so gilt die betreffende Mannschaft als nicht angetreten. Tritt eine Mannschaft schuldhaft nicht an, wird der Wettkampf für sie mit 0:2 Mannschafts- und 0:4 Brettpunkten als verloren, für den Gegner mit dem umgekehrten Ergebnis als gewonnen gewertet. Die nichtangetretene Mannschaft hat ein Bußgeld von 50 Euro zu zahlen und außerdem die Kosten für den Schiedsrichter sowie eventuelle Fahrtkosten des Gegners zu tragen.

3.6. Auf Verlangen des Schiedsrichters haben sich Spielerinnen vor dem Wettkampf auszuweisen, sofern an ihrer Identität Zweifel bestehen.

4. Titel/Auszeichnungen
Der Sieger der Landesliga erhält den Titel "Landesmeisterin von Sachsen-Anhalt des Jahres ....". Die drei Erstplazierten erhalten Urkunden des LSV.

5. Qualifikation/Ab- und Aufstiegsregelung
Der Sieger der Landesliga erhält die Berechtigung zur Teilnahme an den Aufstiegsspielen zur Regionalliga.
Mangels Untersetzung der Landesliga entfällt eine Ab- und Aufstiegsregelung. Eventuelle Absteiger aus höheren Spielebenen werden eingegliedert.

6. Wertungssystem/Ermittlung der Rangfolge
6.1. Die Platzierung wird durch die erreichten Mannschaftspunkte bestimmt. Die Mannschaft, die in einem Punktspiel mehr Brettpunkte als ihr Gegner erzielt, erhält zwei Mannschaftspunkte, die Mannschaft mit weniger Brettpunkten erhält keinen Mannschaftspunkt. Bei unentschiedenem Ausgang des Wettkampfs erhält jede Mannschaft einen Mannschaftspunkt.

6.2. Bei Gleichheit der Summe der Mannschaftspunkte wird über die Rangfolge entschieden durch

a) die Summe der erzielten Brettpunkte
b) das Ergebnis des Wettkampfs gegeneinander.

6.3. Besteht im Kampf um den Landesmeistertitel Gleichstand in den Mannschafts- und Brettpunkten, werden Stichkämpfe durchgeführt. Der Austragungsort sowie die Farbverteilung werden vom Spielleiter nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Unentschieden ausgehende Stichkämpfe werden durch die reziproke Brettwertung ("Berliner Wertung") entschieden. Ergibt sich auch danach Gleichstand, so wird unmittelbar anschließend - bei gleicher Mannschaftsaufstellung und Farbwechsel -ein Stichkampf im Blitzschach mit der Fischer- Bedenkzeit von 3 Minuten zuzüglich 2 Sekunden je Zug ausgetragen. Dieser wird notfalls unter Farbwechsel bis zur Entscheidung wiederholt.

6.4. Bei Austragung der LMM in zwei Staffeln werden die Endplatzierungen durch entsprechende Stichkämpfe zwischen den jeweils auf dem gleichen Staffelrang platzierten Mannschaften entschieden.

7. Bedenkzeit/Spieldauer
Die Bedenkzeit je Spielerin beträgt zwei Stunden für 40 Züge, danach müssen die restlichen Züge bis zum Partieende innerhalb von jeweils weiteren 30 Minuten pro Spielerin ausgeführt werden. Daraus ergibt sich eine Höchstspieldauer von fünf Stunden pro Partie.

8. Kosten/Ausrichtung
8.1. Alle für die Mannschaften anfallenden Kosten (Teilnahmegebühr, Fahrtkosten, Schiedsrichtergebühren, Bußgelder) werden von ihren Vereinen getragen.

8.2. Der gastgebende Verein als Ausrichter seiner Heimspiele ist verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen über die Qualität des Spiellokals sowie des Spielmaterials gemäß Punkt D-3 der LTO.

8.3. Spielmaterial, Schreibformulare und speziell Schachuhren sollen in ausreichender Menge - auch für eventuell notwendig werdenden Ersatz - zur Verfügung gestellt werden, um einen reibungslosen Ablauf des Wettkampfs zu gewährleisten. Diesbezügliche Mängel gehen zu Lasten des Ausrichters.

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